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Die acht Normen unter dem Pass, sechs davon veröffentlicht

Sechs der acht CEN-CENELEC-DPP-Normen sind seit Juli 2026 im Amtsblatt zitiert. Was jede entscheidet und was noch offen ist.

Die Regeln zum digitalen Produktpass (DPP) beschreiben, was ein Pass leisten muss. Ein getrenntes Arbeitspaket entscheidet, wie er es leistet, und daraus stammen die praktischen Einschränkungen für jeden Anbieter.

Die Kommission hat im Juli 2024 einen Normungsauftrag an CEN, CENELEC und ETSI erteilt. Die Arbeit leistet das CEN-CENELEC-Komitee JTC 24, und sie umfasst acht Kernbereiche. Sechs der acht sind inzwischen veröffentlicht und im Amtsblatt zitiert; die beiden Sicherheitsnormen folgen.

Die acht Bereiche

Eindeutige Kennungen für Produkte, Wirtschaftsakteure und Standorte. Drei verschiedene Kennungstypen mit drei verschiedenen Lebenszyklen, mehr als die meisten Systeme annehmen.

Datenträger und die Verbindung zwischen physischem Produkt und digitaler Repräsentation. Hier wird der Identifikationslink am Exemplar definiert.

Verwaltung von Zugriffsrechten, Informationssicherheit und Datenschutz. Welche Partei welche Ebene desselben Datensatzes sieht.

Interoperabilitätsanforderungen, technisch, semantisch und organisatorisch. Ob zwei Systeme verschiedener Anbieter die Pässe des jeweils anderen lesen können.

Datenverarbeitung, Austauschprotokolle und Datenformate.

Datenspeicherung, Archivierung und Persistenz, um die langfristige Verfügbarkeit zu sichern. Das ist das normative Gegenstück zur Kontinuitätspflicht aus Datenkontinuität.

Mechanismen für Datenauthentizität, Zuverlässigkeit und Integrität. Ob sich zeigen lässt, dass der Datensatz nicht manipuliert wurde.

APIs für das Lebenszyklusmanagement des Passes.

Warum eine Entscheiderin sich für ein Normungskomitee interessieren sollte

Weil zwei dieser Bereiche entscheiden, ob du eingesperrt bist.

Die Interoperabilitätsarbeit ist ausdrücklich darauf angelegt, Anbieterbindung zu verhindern, Interoperabilität mit bestehenden Alt-Identifikationssystemen zu ermöglichen, wo es geht, und spätere Erweiterungen um neue Datentypen zu unterstützen. Sie baut auf dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen mit seinen Kernvokabularen und Basisregistern auf.

Die Persistenzarbeit ist das, was einen Pass die Systeme überleben lässt, in denen er entstand.

Zusammen bedeuten sie, dass ein auf den Normen gebauter Pass grundsätzlich portabel ist. Ein um ein proprietäres Format gebauter Pass ist es nicht, egal was der Vertrag sagt, denn Portabilität ist eine Eigenschaft der Daten und nicht der Vereinbarung.

Der praktische Test für jeden Anbieter

Du musst die Normen nicht lesen. Du brauchst drei Antworten.

Welchem Identifikationslink-Standard folgt der Code? Hier gibt es eine richtige Art von Antwort: eine benannte Norm, nicht die Beschreibung eines URL-Formats.

Kann der Pass in einer Form exportiert werden, die ein anderer Anbieter einlesen kann, ohne die Kennungen neu auszugeben? Wenn ein Anbieterwechsel neue Codes bedeutet, ist jeder bereits gedruckte Träger entwertet.

Welche Kennungsschemata könnt ihr führen? Ein Anbieter, der nur eines unterstützt, trifft für dich eine Entscheidung über ein Register, in dem du vielleicht schon bist.

Wo die Normen heute stehen

Sechs der acht sind fertig. EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222 und 18223 zu Kennungen, Datenträgern, Datenaustausch, Speicherung, APIs und Interoperabilität wurden am 27. Mai 2026 veröffentlicht und am 15. Juli 2026 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 im Amtsblatt zitiert. Erst die Zitierung macht eine europäische Norm harmonisiert: Konformität mit ihnen trägt jetzt eine Konformitätsvermutung gegenüber der Verordnung.

Übrig bleiben die beiden Sicherheitsnormen EN 18239 und EN 18246. Sie wurden am 17. August 2026 ratifiziert, die endgültigen Texte werden zum 16. September 2026 erwartet, und sie sind noch nicht im Amtsblatt zitiert.

Das ändert die Frage an einen Anbieter. Konformität mit den sechs ist prüfbar statt bloß angestrebt: Frag, welche EN-Nummern er umsetzt, und erwarte Nummern als Antwort. Bei Authentifizierung und Datenintegrität betrifft eine Konformitätsaussage weiterhin einen noch nicht harmonisierten Text: Vermeide Architekturen, die dort von einer bestimmten Antwort abhängen.

Quellen

  • Europäische Kommission, *Digital Product Passport: Frequently Asked Questions*, Aktualisierung
  • Januar 2026, Fragen 20 und 21.
  • Durchführungsbeschluss der Kommission C(2024) 5423 final vom 31. Juli 2024 über einen Normungsauftrag
  • zu digitalen Produktpässen.
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 15. Juli 2026, mit dem EN 18216, 18219, 18220, 18221,
  • 18222 und 18223 im Amtsblatt zitiert werden.

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