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Produkt, Akteur und Standort: drei Kennungen, nicht eine

Ein Pass braucht Kennungen für Produkt, Wirtschaftsakteur und Standort. Sie haben verschiedene Lebenszyklen, und die meisten Systeme sehen nur eine vor.

Kennungen wirken wie der technischste Teil des digitalen Produktpasses (DPP) und der am leichtesten delegierbare. Sie sind auch die Stelle, an der überraschend viele Projekte spät ein strukturelles Problem entdecken, weil der Pass drei verschiedene Arten braucht und die meisten Produktsysteme für eine gebaut sind.

Drei Plätze, drei Lebenszyklen

Die Produktkennung unterscheidet das Produkt und, je nach delegiertem Rechtsakt, das Modell, die Charge oder das einzelne Exemplar.

Die Akteurskennung identifiziert den Wirtschaftsakteur, der das Produkt bereitstellt. Im GS1-System ist das eine GLN; international handelnde Unternehmen haben zusätzlich eine EORI-Nummer für den Zoll.

Die Standortkennung identifiziert die Produktionsstätte. Sie bricht naive Datenmodelle, weil sie zu einem Standort gehört und nicht zum Unternehmen, und ein Unternehmen mit vier Werken hat vier davon.

Die laufende Normungsarbeit deckt eindeutige Kennungen für Produkte, Wirtschaftsakteure und Standorte ausdrücklich als drei getrennte Kategorien ab.

Woran die Verordnung dich bindet, und woran nicht

Zwei Punkte, die häufig falsch berichtet werden, in entgegengesetzte Richtungen.

Die Verordnung nennt die GTIN in ihrem Anhang zum Passinhalt, wer also sagt, die Regeln seien schemaneutral, hat den Text nicht gelesen.

Sie sieht auch vor, dass Akteure eigene Kennungen erzeugen, wenn keine Vergabestelle beteiligt ist. Ein Unternehmen außerhalb des GS1-Systems ist also nicht blockiert, und ein Schema, das den einschlägigen ISO/IEC-Normen entspricht, kann stattdessen verwendet werden.

Die praktische Lesart: Wenn du schon in einem Schema bist, nutze es. Der vorläufige DPP-Anwendungsstandard von GS1 sagt, dass innerhalb des GS1-Systems die Produktkennung die GTIN und die Akteurs- und Standortkennung die GLN sein soll. Bist du außerhalb, funktioniert eine konforme Alternative, und der delegierte Rechtsakt deiner Kategorie klärt die Frage für deine Produkte.

Woher Kennungen kommen

Nach ISO/IEC 15459 gebaute Kennungen haben eine definierte Struktur: einen Code der Vergabestelle, eine von dieser Stelle zugeteilte Unternehmensnummer und eine im Bereich dieses Unternehmens eindeutige Seriennummer. Registrierungsstelle des Schemas ist AIM Global, und das Verzeichnis der Vergabestellen ist öffentlich abfragbar.

Zwei praktische Folgen.

Speichere die Kennung ganz. Einmal zusammengesetzt ist die Kennung ein einziger undurchsichtiger Wert. Sie über Datenbankfelder zu zerlegen und wieder zusammenzusetzen ist der Weg, auf dem Werte beschädigt werden; die Odette-Spezifikation sagt ausdrücklich, dass sie zum Datenaustausch nicht getrennt werden soll.

Nimm keine geschlossene Liste von Vergabestellen an. Das Verzeichnis ändert sich. Ein System mit fest verdrahteten Schemata wird irgendwann die gültige Kennung eines Kunden ablehnen.

Die Frage an einen Anbieter

Könnt ihr die Kennungen, die wir schon haben, unverändert führen?

Das ist der Test. Ein Anbieter, der deine bestehenden Kennungen speichert, braucht von niemandem eine Lizenz, denn die Kennung eines anderen zu speichern ist keine Vergabe. Ein Anbieter, der dich zwingt, sein eigenes Schema zu übernehmen, trifft für dich eine Entscheidung über ein Register, in dem du vielleicht schon bist, und macht den Ausstieg teuer: Wenn Migration neue Kennungen bedeutet, wird jeder bereits auf ein physisches Produkt gedruckte Träger falsch.

Junction speichert Kundenkennungen und vergibt keine. Ein Kunde, der bereits eine GTIN, eine GLN, eine DUNS-Nummer oder einen CAGE-Code hat, übergibt sie, und wir führen sie unverändert im Pass.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), Anhang III zum Passinhalt und Artikel 12 zu Kennungen.
  • Europäische Kommission, *Digital Product Passport: FAQ*, Aktualisierung Januar 2026, Frage 20.
  • Normenreihe ISO/IEC 15459; AIM Global als Registrierungsstelle.
  • Vorläufiger GS1-DPP-Anwendungsstandard GSCN 23-103, 9. April 2025.

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