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Das Vernichtungsverbot gilt bereits, und es läuft auf Passdaten
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien und Schuhe in der EU nicht mehr vernichten und müssen es jährlich offenlegen.
Während sich fast die gesamte Debatte über den digitalen Produktpass (DPP) um künftige Daten dreht, ist eine Pflicht derselben Verordnung längst aktiv, und zwar seit dem 19. Juli 2026.
Große Unternehmen dürfen unverkaufte Textilien und Schuhe in der EU nicht mehr vernichten. Und einmal im Jahr müssen sie auf ihrer eigenen Website offenlegen, was sie aussortiert haben und warum.
Was das Vernichtungsverbot tatsächlich verbietet
Artikel 22 der Ökodesign-Verordnung verbietet die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte, wo ein delegierter Rechtsakt dies vorsieht, und Textilien und Schuhe waren die erste benannte Kategorie. Das Verbot gilt für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 und wird ab dem 19. Juli 2030 auf mittlere Unternehmen ausgeweitet. Kleine Unternehmen sind ausgenommen.
Neben dem Verbot steht eine Offenlegungspflicht. Unternehmen müssen jährlich auf einer frei zugänglichen Website Informationen zu den aussortierten Produkten, den Mengen, den Gründen und dem weiteren Verbleib veröffentlichen.
Warum das in ein Gespräch über den Pass gehört
Zwei, und das kaufmännische Gewicht liegt im zweiten.
Der erste: Beide Pflichten verlangen im Kern dasselbe, nämlich Produktdaten, für die du öffentlich geradestehen willst. Eine Offenlegung, die sagt "wir haben so viele Einheiten dieser Produkte aus diesen Gründen aussortiert", setzt voraus, dass man weiß, welche Produkte das waren, und zwar in einer Detailtiefe, die viele Unternehmen nur im Lagersystem haben, nicht in einem Produktdatensatz.
Der zweite: Die Offenlegung ist öffentlich und jährlich. Anders als ein Pass, den eine Behörde oder ein Einkäufer abfragt, steht diese auf deiner eigenen Website für jeden lesbar, Journalisten, Wettbewerber und NGOs eingeschlossen. Wenn der zugrunde liegende Datensatz erst zum Berichtszeitpunkt zusammengestellt wird, wird die Offenlegung zu einem jährlichen Wettlauf gegen eine Frist, die sich ewig wiederholt.
Das Muster, das auffallen sollte
So sieht der DPP als Managementproblem aus statt als Compliance-Problem. Die Verordnung verlangt keinen Bericht. Sie verlangt ein Unternehmen, das laufend Fragen zu seinen Produkten beantworten kann.
Ein einmal im Jahr für eine Einreichung zusammengestellter Datensatz ist eine Momentaufnahme, und Momentaufnahmen sind falsch, sobald sie jemand liest. Ein an der Quelle aktuell gehaltener Datensatz beantwortet die Offenlegungspflicht, die Passanforderung und die nächste Pflicht danach, ohne jedes Mal ein eigenes Projekt.
Was vor der diesjährigen Offenlegung zu prüfen ist
Prüfe, ob du betroffen bist, was von der Unternehmensgröße und vom delegierten Rechtsakt deiner Produktkategorie abhängt. Wenn ja, schau dir an, woher die Zahlen der Offenlegung heute kommen und wie viele Personen sie vor der Veröffentlichung anfassen, denn diese Zahl ist ein guter Indikator dafür, wie fragil der Prozess ist. Und behandle die diesjährige Offenlegung als Testfall für den Pass: Die Datenpipeline, die das eine verlässlich macht, ist dieselbe, die das andere möglich macht.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), Artikel 22: Verbot der Vernichtung unverkaufter
- Verbraucherprodukte und die damit verbundene Offenlegungspflicht. In Kraft für große Unternehmen ab
- 19. Juli 2026, ausgeweitet auf mittlere Unternehmen ab 19. Juli 2030.