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An welcher Stelle der Lieferkette gilt der Pass?

Der Pass muss aktiv und registriert sein, wenn ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird. Was das für Bauteile, Halbzeuge und B2B-Lieferanten heißt.

Eine Frage, die ständig von Bauteilherstellern und B2B-Lieferanten kommt: Gilt das für mich, oder nur für den, der das Fertigprodukt verkauft?

Die rechtliche Antwort ist präzise. Die praktische Antwort ist weiter, und in der Lücke dazwischen werden Lieferanten erwischt.

Der rechtliche Auslöser

Der digitale Produktpass (DPP) muss aktiv und registriert sein, wenn ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, also wenn es dort erstmals verfügbar gemacht wird.

Für in der EU gefertigte Produkte: bevor sie erstmals in der EU verkauft oder vertrieben werden.

Für importierte Produkte: bevor sie vom Zoll an der EU-Außengrenze in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden können.

Je nachdem, ob das Produkt innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wird, liegt die Pflicht, den Pass zu erstellen und seine Kennungen zu registrieren, beim Hersteller, beim Bevollmächtigten, beim Importeur, beim Händler, beim Vertreiber oder beim Fulfilment-Dienstleister.

Der Zweck ist, allen berechtigten Akteuren über den Lebenszyklus des Produkts wesentliche Informationen bereitzustellen, öffentliche und eingeschränkte, von Design und Vertrieb bis zu Reparatur und Recycling.

Was das für einen Bauteillieferanten heißt

Wenn du ein Bauteil an einen anderen Hersteller verkaufst, der es in ein Fertigprodukt einbaut, liegt die Passpflicht für dieses Fertigprodukt bei ihm, nicht bei dir.

Die rechtliche Antwort lautet also oft "nicht du". Und sie ist fast bedeutungslos.

Dein Kunde kann seinen Pass ohne Daten zu deinem Bauteil nicht vervollständigen: Zusammensetzung, Herkunft, besonders besorgniserregende Stoffe, der Standort, der es gefertigt hat. Er wird dich fragen, und er wird vor seiner Frist fragen, weil er es nicht bis zum Schluss liegen lassen kann.

Die Anforderung erreicht dich also über einen Vertrag statt über eine Verordnung, denselben Mechanismus wie in keine Daten, kein Verkauf. Verträge kommen früher als Behörden, und sie haben schnellere und direktere kaufmännische Folgen.

Drei Fälle, die zu prüfen sind

Halbzeuge. Ob ein auf dem Markt bereitgestelltes Produkt für Passzwecke ein Fertigprodukt ist, hängt vom delegierten Rechtsakt dieser Kategorie ab. Metallhalbzeug, Gewebe und Bauteile können für sich in den Anwendungsbereich fallen, besonders in früh terminierten Kategorien wie Eisen und Stahl.

Eigenmarke und Handelsmarke. Wenn du ein Produkt unter deinem eigenen Namen bereitstellst, bist du der Wirtschaftsakteur, gleich wer es gefertigt hat. Händler mit Eigenmarkensortimenten unterschätzen das häufig.

Konzerninterne Übertragungen. "Bereitgestellt" meint das erstmalige Verfügbarmachen in der EU, also müssen Konzernstrukturen mit einer Fertigungsgesellschaft im einen und einer Vertriebsgesellschaft im anderen Land bestimmen, welche Einheit die Pflicht trägt. Diese Entscheidung bestimmt auch, welche Einheit registriert, wie in die Registrierung beginnt beim Unternehmen dargelegt.

Der praktische Test

Stell zwei Fragen statt einer.

Bin ich der Wirtschaftsakteur, der ein Produkt auf dem EU-Markt bereitstellt? Das bestimmt deine rechtliche Pflicht.

Brauchen meine Kunden meine Daten für ihren Pass? Das bestimmt, wann die Arbeit beginnt, und für die meisten Lieferanten kommt die Antwort auf die zweite Frage Jahre vor der auf die erste.

Quellen

  • Europäische Kommission, *Digital Product Passport: FAQ*, Aktualisierung Januar 2026, Frage 11.
  • Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR).

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